AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

TW & Fischer Wohnmobile GmbH
Mörikestraße 52/2
73765 Neuhausen


1. Vertragsabschluß

1.1 Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Die Annahme erfolgt durch Zusendung einer entsprechenden Auftragsbestätigung. Mündliche oder fernmündliche getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. 

1.2 Der Liefervertrag von Neufahrzeugen beinhaltet in der Regel zum einen die Bestellung des Basis-Fahrzeuges und der Einbaugeräte, zum anderen den Umbau zum Wohnmobil entsprechend dem Vertragsinhalt bzw., soweit nichts näheres vereinbart, den bei uns üblichen Umbauarbeiten soweit sich der Kunde hierzu nicht näher äußert.

1.3 Bei der Bestellung des Basis-Fahrzeuges und der Einbaugeräte sind die Angaben des Herstellers maßgebend. Leistungsangaben für das fertige Fahrzeug sind nur Annäherungswerte, die je nach der vom Kunden gewünschten konkreten Ausführung des Fahrzeugs von den Typenangaben abweichen können. 

1.4 Inhalt und Umfang unserer Leistungspflicht ergeben sich ausschließlich aus diesem Vertrag. Maßgeblich ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Öffentliche Äußerungen eines Herstellers, eines Gehilfen oder von uns werden nur dann Bestandteil der Leistungsbeschreibung, wenn hierauf in dem Vertrag ausdrücklich Bezug genommen wird. Werbeaussagen, die sich nicht ausdrücklich auf das konkret bestellte Fahrzeug beziehen, stellen keine Leistungsbeschreibung dar. Bezweckt der Kunde eine ungewöhnliche Verwendung des Fahrzeugs, so hat er uns die konkret beabsichtigte Verwendung vor Vertragschluss schriftlich anzuzeigen.

1.5 Die Umbauarbeiten zum Wohnmobil werden nach den vereinbarten Vorgaben durchgeführt. Wir sind berechtigt, Abweichungen dann vorzunehmen, wenn dies technisch erforderlich oder die Durchführung der Arbeiten in der vereinbarten Art und Weise praktisch nicht möglich ist, den Wert des Fahrzeugs oder seine Funktion und Sicherheit beeinträchtigen würde, oder nur mit einem im Hinblick auf den Vertrag unangemessenen Aufwand durchzuführen wäre, bzw. soweit sie handelsüblich sind.


2. Preise

2.1 Die Preise verstehen sich ab unserem Geschäftssitz rein netto zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

2.2 Kosten einer etwaigen Überführung, Verladung und Transportversicherung, etwaige Zollkosten, Zulassungskosten sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer und Nebenkosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit nicht zwischen den Vertragsparteien etwas anderes vereinbart ist.

2.3 Vereinbarte Nebenleistungen und vom Kunden vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit nichts anderes geregelt ist, zu Lasten des Kunden.

2.4 Preiserhöhungen oder Preissenkungen der Hersteller der Basis-Fahrzeuge oder Einbaugeräte, die noch vor Lieferung des Basis-Fahrzeuges oder der Einbaugeräte an uns wirksam werden, werden von uns an den Kunden weitergeleitet. Der Kunde wird unverzüglich hierüber informiert.


3. Zahlungsbedingungen

3.1 Die Bezahlung des Fahrzeugs erfolgt wie nachstehend:
8 Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung leistet der Kunde eine Anzahlung in Höhe von € 10.000,00.- inklusive Umsatzsteuer an uns. Bei Lieferung des Basis-Fahrzeuges an das Werk Neuhausen wird eine Abschlagszahlung in Höhe von € 35.000,00.- inklusive Umsatzsteuer und entstandener Lieferkosten und Zoll fällig. Eine weitere Abschlagszahlung in Höhe von € 15.000,00.- inklusive Umsatzsteuer wird fällig bei Ausbaubeginn. Bei der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden ist der Restbetrag zur Zahlung fällig.

3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug fällig

3.3 Kommt der Kunde mit Zahlungen in Rückstand, so können wir –vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte- unbeschadet unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt mach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen bzw. die Durchführung weiterer Arbeiten ohne Mitteilung an den Kunden einstellen.

3.4 Verzugszinsen werden nach dem gesetzlichen Zinssatz berechnet, sofern uns kein höherer Schaden entstanden ist. Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines höheren bzw. niedrigeren Schadens vorbehalten

3.5 Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.


4. Lieferung, Lieferverzug

4.1 Bei Erteilung der Auftragsbestätigung teilen wir dem Kunden den voraussichtlichen Liefertermin schriftlich mit. Der Liefertermin ist unverbindlich.

4.2 Der Kunde kann vier Wochen nach Überschreitung des Liefertermins uns schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Der Kunde kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

4.3 Der Kunde kann im Falle des Verzuges uns auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4.4 Die Leistungsfristen verlängern sich angemessen, soweit wir durch Arbeitskampf, behördliche oder gerichtliche Maßnahmen oder durch sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände an der Erfüllung gehindert werden, die unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Wir werden in diesem Fall alles Zumutbare unternehmen, um eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung dennoch sicherzustellen und wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt des Leistungshindernisses informieren.


5. Abnahme

5.1 Nach Fertigstellung des Wohnmobils teilen wir dem Kunden mit, dass das Fahrzeug zur Abholung bereit steht. Der Kunde hat dann innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige das Recht, das Fahrzeug am Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Vertragsgegenstand abzunehmen.

5.2 Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Abnahme des Fahrzeuges innerhalb der vereinbarten Frist nicht nach, so sind wir berechtigt, ihm eine Nachfrist von einer Woche zu setzen, wenn die unterlassene Abnahme nicht auf unserem Verschulden beruht. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Vertragspreises nicht imstande ist.

5.3 Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser 20% des Vertragspreises. Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines höheren oder geringeren Schaden belassen.


6. Gewährleistung

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Leistung bei Lieferung/ Übergabe unverzüglich zu untersuchen und äußerlich erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung, spätestens aber zwei Jahre nach Übergabe der Leistung, mitzuteilen. Beanstandungen sind in jedem Fall vor der Benutzung oder dem Einbau weiterer Geräte schriftlich mitzuteilen und unsere Weisungen abzuwarten. 

6.2 Aus Sachmängeln, die den Wert oder die Tauglichkeit der Leistung zu dem uns erkennbaren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigten, kann der Kunde keine Rechte herleiten. 

6.3 Weist die Leistung bei Gefahrübergang einen Sachmangel auf, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, gehen zu unseren Lasten, soweit sich die Aufwendungen nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Leistung an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entsprach auch in Ansehung des Erfordernisses der Mängelbeseitigung dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache. Machen diese Kosten mehr als 50% des Lieferwertes aus, so sind wir berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern. 

6.4 Sofern die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt, in einer von dem Kunden gesetzten angemessenen Frist nicht erfolgt oder verweigert wird, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine dem Mangelunwert entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder in den Grenzen der folgenden Absätze – Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. 

6.5 Führt ein Sachmangel oder eine andere Pflichtverletzung zu einem Schaden, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das ProdHaftG fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 

6.6 Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, haften wir im Übrigen nur für den vertragstypischen Schaden. 

6.7 Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche des Kunden im Hinblick auf die Leistung sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind und für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

6.8 Im Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsschluss bestehenden Leistungshindernisses (§§ 311 Abs. 2, 311 a BGB) beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf das negative Interesse.

6.9 Bei der Gewährleistung ist dahingehend zu unterscheiden, ob es sich um einen Mangel an dem Basis-Fahrzeug und Einbaugeräten oder um solche an den von uns vorgenommenen Arbeiten handelt.

6.10 Bei Mängeln an dem Basis-Fahrzeug oder den Einbaugeräten gelten die Gewährleistungsregeln des Herstellers. Der Kunde hat die entsprechenden Unterlagen, die die Gewährleistungsfrist regeln, erhalten. Sie sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Besteht für den Kunden die Möglichkeit, den Hersteller für mangelhafte beim Einbau verwendete Materialien haftbar zu machen, so hat er zunächst diesen anstelle von uns in Anspruch zu nehmen.

6.11 Im Falle des Gebrauchtwagenverkaufs bzw. des Neuwagenverkaufs an NichtVerbraucher ist die Gewährleistung auf ein Jahr beschränkt. Für Gebrauchtwagenverkäufe an Nicht-Verbraucher wird vorbehaltlich anderer Vereinbarungen keine Gewähr übernommen, soweit nicht unsererseits Arglist vorliegt.


7. Haftung

7.1 Wir haften nur für grob fahrlässig oder vorsätzliche verursachte Schäden, bzw. Schäden, die durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstanden sind. 

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die wir aufzukommen haben, uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen und von uns aufnehmen zu lassen.


8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vor. Bei Zahlungsrückstand oder anderem vertragswidrigen Verhalten des Kunden sind wir auch ohne vorherige Fristsetzung berechtigt, zurückzutreten und die Vorbehaltsleistung zurückzunehmen. Der Kunde ist in diesem Fall zur unverzüglichen Herausgabe des Liefergegenstandes verpflichtet.


9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand ist - soweit dies zulässigerweise vereinbart werden kann - ebenfalls unser Geschäftssitz.


10. Nebenbestimmungen

10.1 Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag dürfen ohne Zustimmung von uns nicht abgetreten werden.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.


Stand Dezember 2023 / Neuhausen

Wir verwenden Cookies

Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie unsere Website weiter besuchen können.

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.

Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Webseite. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Webseite und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Menü->Einstellungen widerrufen oder anpassen.